Familienrecht

Das Familienrecht regelt Ehe, Scheidung, Lebenspartnerschaft, das Verhältnis von Eltern und Kindern sowie Adoption, Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung. Wenn Eheleute nichts vereinbaren, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Weitere durch Vereinbarung mögliche Güterstände sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Eheleute und Lebenspartner:innen sind einander sowie gegenüber gemeinsamen Kindern unterhaltspflichtig. Kommt es zur Ehescheidung, geht es oft um Fragen des Güterstandes, des Unterhalts und der Altersversorgung, das Sorgerecht sowie um Hausrat und Ehewohnung. Die gesetzlichen Vorschriften sind nur teilweise zwingend. In vielen Fällen können sie durch individuelle vertragliche Regelungen ersetzt oder modifiziert werden.

Vorsorgende Beratung sowie Beratung bei Trennung und Scheidung

Ein Vermögenszuwachs (Zugewinn), den Sie während Ihrer Ehe/Lebenspartnerschaft erwirtschaften, steht laut Gesetz beiden Partner:innen gleichermaßen zu. Erwirtschaftet ein:e Partner:in also mehr als ihr:e Partner:in, sieht das Gesetz bei Beendigung der Ehe einen sogenannten Zugewinnausgleich vor, der die Besitzverhältnisse, die aus der Partnerschaft entstanden sind, ausgleichen soll. Insbesondere bei der Scheidung von Unternehmer:innen besteht die Gefahr, das Unternehmen verkaufen zu müssen, um den Zugewinnausgleich leisten zu können. Denn bei der Bewertung des Unternehmens oder Gesellschaftsanteils gelten nicht die Buchwerte, sondern der wahre Wert einschließlich der stillen Reserven. Eine frühzeitige Modifizierung des Zugewinnanspruchs ist daher ratsam. LOYFORT berät Sie im Rahmen der Erstellung von Vereinbarungen, sei es vor dem Beginn der Ehe oder auch danach. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Rechtsstreitigkeiten über diese Themen.

Leben zwei Ehepartner getrennt, ist Trennungsunterhalt zu zahlen, wenn ein:e Partner:in bedürftig ist. Mit Scheidung der Ehe entfällt die Unterhaltspflicht grundsätzlich. In bestimmten Fällen besteht aber auch nach der Scheidung eine – zeitlich begrenzte – Unterhaltsverpflichtung. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Ehegatt:innen deutlich höhere Einkommen erzielen, als ihre Partner:innen (sog. Aufstockungsunterhalt). Nachehelicher Unterhalt ist ferner aufgrund von Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder unverschuldeter Erwerbslosigkeit zu zahlen. Wir helfen Ihnen, die tatsächlich bestehenden Ansprüche zu ermitteln, berechnen diese für Sie und sind gerne auch als Vertreter:innen in Rechtsstreitigkeiten für Sie da.

Ebenfalls von Bedeutung und in Grenzen regelungsfähig ist der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich von während der Ehe in unterschiedlicher Höhe erworbenen Rentenansprüchen. Auch diesbezüglich verfügt LOYFORT über die fachliche Expertise, um Ihnen zur Seite zu stehen und Sie zu vertreten.

Häufige Streitpunkte nach der Trennung sind der Umgang mit gemeinsamen Kindern und das Sorgerecht. Wenn es zu keiner einvernehmlichen Regelung kommt, muss das Familiengericht eingeschaltet werden.

Unsere Leistungen im Bereich Familienrecht

  • Gestaltung von Eheverträgen, Gesellschaftsverträgen von Ehegatt:innen, Erbverträgen und Testamenten sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung von Eheleuten und Lebenspartner:innen in Trennungs- und Scheidungsphasen
  • Beratung und Vertretung von Eheleuten und Lebenspartner:innen bei der Regelung des Zugewinnausgleichs, Vermögensauseinandersetzungen, Unterhalts und Fragen des Nebengüterrechts bzw. Vermögensausgleichs
  • Berechnung von Ehegatt:innenunterhalt und Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle)
  • Vertretung in Scheidungsverfahren
  • Beratung zum Umgangs- und Sorgerecht

Anwält:innen mit Schwerpunkt Familienrecht

Dieter Janßen
Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht | Fachanwalt für Arbeitsrecht