Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen staatlichen Stellen (wie Behörden) und Bürgern sowie Unternehmen. Es umfasst Rechtsnormen, die die Handlungen der Verwaltung, Verwaltungsverfahren, und die Rechtsstellung der Bürger:innen in ihren Beziehungen zur Verwaltung betreffen. Hierbei spielen Themen wie Genehmigungen, öffentliches Baurecht, Umweltrecht und Subventionsrecht eine Rolle. Das Verfassungsrecht bezieht sich auf die grundlegenden rechtlichen Prinzipien, Strukturen und Institutionen eines Staates, wie sie in seiner Verfassung niedergelegt sind. Es regelt die Gewaltenteilung, Grundrechte, die Organisation der Staatsgewalt und die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger:innen.

Schutz vor unzulässigem Verwaltungshandeln

Der Staat greift in vielerlei Hinsicht in die verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechte von Unternehmen und Bürgern ein, dies im besten Falle unter Einhaltung der insoweit für den Staat bestehenden gesetzlichen Schranken. Dort, wo dies nicht geschieht, oder wo die Frage der Reichweite der gesetzlichen Beschränkungen staatlichen Handelns ungeklärt ist oder neu definiert werden muss, beraten wir unsere Mandant:innen zu der Frage, ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Überprüfung staatlichen Handelns erfolgversprechend ist und ob und in welchem Umfang es alternative, aber ebenfalls zielführende Verhaltensweisen unserer Mandant:innen gibt, die gleichzeitig einen Konflikt mit den staatlichen Institutionen ausschließen können.

Unsere Leistungen im Bereich Verwaltungs- und Verfassungsrecht

  • Bundesweite gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Angelegenheiten inkl. Eilverfahren
  • Vertretungen in Widerspruchsverfahren gegenüber den Behörden und in Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten von Unternehmen, Bürgern und Betroffenen
  • Vertretungen und Beratung von Behörden in verwaltungsrechtlichen Fragen und Verfahren wie auch in Fragen der Verwaltungsorganisation
  • Gutachten zu verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Fragestellungen sowie Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln

Anwält:innen mit Schwerpunkt Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Prof. Matthias Stauch
Rechtsanwalt | Staatsrat a. D. | Präsident des Oberverwaltungsgerichts a. D.