Bankrecht

Das Bankrecht stellt eine der anspruchsvollsten und vielfältigsten Rechtsmaterien dar. Neben dem Einlagen- und Kreditgeschäft umfasst es auch aufsichtsrechtliche Regelungen, die sich speziell an Kreditinstitute richten. Auch insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Fragen stellen sich aus Bankensicht regelmäßig. Gerade Kreditinstitute stehen vor anspruchsvollen Herausforderungen aktueller Transformationsprozesse, weil sich kaum eine Branche derart intensiv mit rasant veränderten Rahmenbedingungen auseinandersetzen muss. Das erfordert gerade jetzt die Entwicklung neuer Produktideen, die Optimierung vorhandener interner Prozesse und Strukturen und die Anpassung an stark veränderte Kund:innenbedarfe.

Rechtssicherheit im Zahlungsverkehr

Mit unserer langjährigen Expertise im Bankrecht unterstützen wir bei LOYFORT Kreditinstitute und Unternehmen bei allen Fragen des Zahlungsverkehrs, der Kreditvergabe sowie der Vereinbarung und Verwertung von Sicherheiten. Auch im Krisenfall beraten wir Sie bei der Fortsetzung, Vereinbarung und Veräußerung von Kreditengagements und unterstützen bei der Durchsetzung von Sicherungsrechten.

Zudem stehen wir Ihnen bei der Gestaltung von speziellen Verwertungsvereinbarungen wie Sicherheitenpools zur Seite. Wir vertreten die Interessen von Kreditinstituten vom Beginn bis zum Ende von Sanierungs- und Insolvenzverfahren, setzen Sicherungsrechte durch und wehren Insolvenzanfechtungen gezielt ab. Dabei sind wir stets geleitet vom wirtschaftlich optimalen Ergebnis für Sie.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes stellt die Bankenwelt vor besondere Herausforderungen im Hinblick auf Widerrufsrechte und die Anforderungen an allgemeine Geschäftsbedingungen. Die sich hieraus ergebenden Fragen sind regelmäßig Gegenstand von Abmahnungen. Mit unserer Erfahrung sind wir in der Lage, diese Einfallstore frühzeitig zu erkennen und zu schließen. Falls erforderlich übernehmen wir auch die Abwehr von Ansprüchen in gerichtlichen Verfahren.

Wir beraten Kreditinstitute auch zu allen Fragen des Bankenaufsichtsrechts. Neben den „klassischen“ Quellen wie insbesondere dem KWG, der MaRisk oder der Solvabilitätsverordnung gewinnen auch zunehmend Compliance-Fragen an Bedeutung. Das betrifft insbesondere die in den letzten Jahren zunehmend straffer gefassten Vorgaben zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Mit der im Team vorhandenen Expertise können wir Ihnen auch hier stets maßgeschneiderte Lösungen anbieten.

Im Rahmen der Entwicklung neuer und der Optimierung bestehender Produkte oder Prozesse begleiten wir umfassend, maßgeschneidert und im Team mit unseren Spezialist:innen, wie Arbeits-, Gesellschafts-, Steuerrechtler:innen und Notar:innen.

Unsere Leistungen im Bereich Bankrecht

  • Beratung, Analyse und Strategieentwicklung
  • Verwertung von Sicherungsrechten, auch im Insolvenzfall
  • Vertretung bei Sicherheitenpooling sowie im gesamten Sanierungsverfahren oder Insolvenzverfahren
  • Abwehr von Ansprüchen durch Abmahnvereine
  • Beratung zu aufsichtsrechtlichen Themen und zur bankenrechtlichen Compliance
  • Beratung bei der Entwicklung neuer Produkte und Prozesse

Anwält:innen mit Schwerpunkt Bankrecht

Martin Bastobbe
Rechtsanwalt
Dr. Frieder Grashoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Jan Nollmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz