Recht der
erneuerbaren Energien
Das Recht der erneuerbaren Energien umfasst öffentlich-rechtliche Vorschriften, die den Ausbau und die Nutzung regeln, wie z.B. Energierecht, Genehmigungsrecht, Umweltrecht und Raumplanungsrecht. Zivilrechtliche Aspekte beinhalten Vertrags- und Eigentumsrecht sowie Haftungsregelungen für private Beziehungen und Verträge im Zusammenhang mit erneuerbaren Energieprojekten, insbesondere unter Berücksichtigung von Unternehmens- und Projektkaufverträgen, aber auch von Anlagenkaufverträgen, Errichterverträgen und Finanzierungsverträgen. Ziel ist es, eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien rechtlich zu gestalten und abzusichern.
Von der Idee zur Genehmigung, vom Anlagenkauf zum betriebsbereiten Projekt, vom Projektverkauf zum Repowering
Wir beraten Planer, Projektierer und Errichter zu allen rechtlichen Aspekten bei der Planung und Realisierung ihrer Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, von der ersten Idee bis zur erfolgreichen wirtschaftlichen Vermarktung schlüsselfertiger Projekte. Wir sorgen für eine frühzeitige Klärung aller wesentlichen Fragen und ermöglichen hierdurch unseren Mandant:innen eine genauso frühzeitige klare Orientierung und Ausrichtung bei der Projektentwicklung. Wir begleiten unsere Mandant:innen auch bei der Verhandlung von Finanzierungsverträgen und der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen, genauso aber nötigenfalls bei der Durchführung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren zum Zweck der Erlangung bundesimmissionsschutzrechtlicher Genehmigungen.
Unsere Leistungen im Bereich Recht der erneuerbaren Energien
- Erstellung und Prüfung von Grundstücksnutzungsverträgen
- Prüfung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und Regionalplänen und Verhandlungen mit der öffentlichen Hand
- Rechtliche Gestaltung von Projektgesellschaften
- Beratung im Hinblick auf Netzanschlussverträge, Direktvermarktungsverträge und Anschlussvoraussetzungen gem. EEG und EnWG
- Begleitung von Genehmigungsverfahren
- Prüfung und Verhandlung von Anlagenkaufverträgen und Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen
- Prüfung und Verhandlung von Projektkaufverträgen
- Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen
Anwält:innen mit Schwerpunkt Recht der erneuerbaren Energien
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