Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht für Gewerbetreibende. Das Handelsgesetzbuch enthält dazu Normen, die die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ergänzen oder ändern, wann immer Kaufleute an Rechtsgeschäften beteiligt sind. Ergänzend können ungeschriebene Handelsbräuche bestehen, die sich aus der Tradition von Handelsgeschäften ergeben. Zum Handelsrecht gehören auch alle Arten des Vertriebsrechts (Handelsvertreter:innen, Makler:innen und Vertragshändler:innen) sowie Franchise-Systeme. Das Handelsrecht umfasst auch die Beratung unserer Mandant:innen in allen Fragen des Wirtschaftsvertragsrechts.
Mehr als nur das Sonderprivatrecht der Kaufleute
Als Berater:innen im Wirtschaftsvertragsrecht blicken wir über den Tellerrand des Handelsgesetzbuches hinaus, um Ihre Vertragsbeziehungen bestmöglich zu gestalten. Unsere Mandant:innen im Bereich Handelsrecht stehen in komplexen vertraglichen Beziehungen zu Kund:innen, Lieferant:innen und weiteren Beteiligten wie Versicherungsunternehmen oder Dienstleister:innen. So komplex die wirtschaftlichen Beziehungen unter den verschiedenen Akteur:innen des Wirtschaftsverkehrs sind, so anspruchsvoll sind auch die rechtlichen Herausforderungen.
Unsere Anwält:innen erstellen für Sie alle standardmäßigen Dokumente, die Sie zu Beginn einer neuen Vertragsbeziehung benötigen – so zum Beispiel Vertraulichkeits- oder Absichtsvereinbarungen (Letter of Intent). Darüber hinaus erstellen, prüfen und pflegen wir Einkaufs- und Verkaufs-AGB sowie Musterverträge für den Vertrieb der eigenen oder den Bezug von fremden Leistungen und Produkten. Auch bei der Verhandlung und dem Abschluss komplexer Liefer- und Dienstleistungsverträge unterstützt LOYFORT Sie gerne. Für den optimalen Vertrieb Ihrer Produkte verstehen wir uns als Ideengeber:innen und Problemlöser:innen zugleich und beraten Sie praxisnah zum Einsatz von Vertriebsmittler:innen wie Handelsvertreter:innen, Vertragshändler:innen oder auch Franchisenehmer:innen.
Unsere Leistungen im Bereich Handelsrecht
- Erstellung, Prüfung und Verhandlung von sämtlichen Vertragsarten des Handelsrechts, insbesondere Vertriebs- und Franchiseverträgen
- Erstellung, Prüfung und Verhandlung von sämtlichen Vertragsarten des Wirtschaftsvertragsrecht wie Kauf-, Werk-, Dienstleistungs- oder Lieferverträgen
- Beratung und Vertretung bei Abwehr oder Durchsetzung von Forderungen aus Handelsverträgen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten
- Erstellung, Prüfung und Pflege von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Qualitätssicherungsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung sowohl im nationalen Recht als auch im UN-Kaufrecht und in internationalen Regelwerken wie Unidroit- oder Uncitral-Regeln.
Anwält:innen mit Schwerpunkt Handelsrecht
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Fachanwalt für Arbeitsrecht