Gesellschaftsrecht + M&A
Gesellschafterrechte erfolgreich gestalten, durchsetzen und weitergeben
Die Rechtsanwält:innen von LOYFORT betreuen Unternehmen aller Größenordnungen (Start-ups, Mittelstand und Unternehmensgruppen) sowie Unternehmer:innen aller Berufsgruppen (Gewerbetreibende, Freiberufler:innen, Selbständige und Investor:innen) in allen Phasen ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
Bei der Gründung unterstützen wir Sie in enger Abstimmung mit Ihren steuerlichen Berater:innen bei der Auswahl der richtigen Rechtsform. Wir beraten über die Vor- und Nachteile der Personengesellschaften (wie GbR, oHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft oder EWIV), Kapitalgesellschaften (wie GmbH, AG und SE) sowie möglicher Mischformen (wie GmbH & Co. KG, KGaA und Stiftung & Co. KG) und gestalten die Gesellschaftsverträge mit Rücksicht auf Gegenstand und Risikoprofil des Unternehmens, die Interessen der Gesellschafter:innen und die steuerlichen Rahmenbedingungen. Bei Bedarf vertreten wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Gesellschafter:innenrechte.
Verändern sich wirtschaftliche oder rechtliche, insbesondere steuerrechtliche Rahmenbedingungen berät LOYFORT bei Umstrukturierungen im Sinne einer Expansion oder eines Downsizing. Bei Aufnahme oder Ausscheiden von Gesellschafter:innen, bei Erwerb, Gründung oder Veräußerung von Tochtergesellschaften sowie bei Zusammenführung oder Ausgliederung einzelner Unternehmensteile oder Kooperation mit anderen Unternehmen (Joint Ventures) unterstützen unsere Rechtsanwält:innen Sie bei der gründlichen Bestandsaufnahme (Due Diligence) und der Gestaltung interessengerechter und rechtssicherer Regelungen unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und gegebenenfalls kartellrechtlichen oder insolvenzrechtlichen Auswirkungen.
Vorausschauende Unternehmer:innen haben die Zukunft des Unternehmens immer auch für den Fall persönlicher Schicksalsschläge oder für die Zeit nach dem Ende ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Blick. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung interessengerechter gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeregelungen sowie darauf abgestimmter letztwilliger Verfügungen, Vollmachten und ehevertraglicher Regelungen.
Unsere Leistungen im Bereich Gesellschaftsrecht + M&A
- Beratung bei der Rechtsformwahl und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, auch in enger Abstimmung mit den steuerlichen Berater:innen
- Beratung und Vertretung bei Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Gesellschaftsorgane
- Beratung und Vertretung bei Vorbereitung (Due Diligence) und Durchführung von Unternehmenskäufen oder - verkäufen (Asset Deal oder Share Deal)
- Beratung und Vertretung bei Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz, sonstigen M&A-Transaktionen oder Joint Ventures
- Entwicklung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen, unternehmensbezogenen Vollmachten, Eheverträgen und letztwilligen Verfügungen
- Beratung und Vertretung von Gesellschafter:innen, Gesellschaften oder Gesellschaftsorganen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
Anwält:innen mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht + M&A
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