Erbe, Nachfolge & Stiftungen

Das Erbrecht regelt den Übergang von Vermögenswerten einer Person auf begünstigte Dritte. Kraft Gesetzes gehen das Vermögen und auch die Verbindlichkeiten von Erblasser:innen als ungeteiltes Ganzes auf den oder die gesetzlichen Erb:innen über. Erblasser:innen stehen aber zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, ihren Nachlass im Erbfall oder im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen zu verteilen.

Konflikte um die Erbschaft und eine Belastung des Nachlasses durch die Erbschaftsteuer können das hinterlassene Vermögen jedoch bedrohen. Gerade bei größeren betrieblichen und privaten Vermögen bedarf es daher einer vorausschauenden Strategie, um dem Willen der Erblasser:innen Geltung zu verschaffen und den Nachlass zu schützen. Insbesondere bei Familienunternehmen ist die Frage der Unternehmensnachfolge von enormer Wichtigkeit und sollte – auch im Zusammenspiel mit Vorsorgeregelungen – möglichst frühzeitig geplant werden.

Vermögenswerte durch die richtige erbrechtliche Gestaltung nachhaltig erhalten

Wir beraten Sie umfassend in erbrechtlichen Fragen und unterstützen Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der Regelung der Unternehmensnachfolge. Neben den erbrechtlichen Gestaltungen beziehen die Expert:innen von LOYFORT gesellschaftsrechtliche und – in enger Abstimmung mit Ihren Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen – steuerliche Aspekte in den Entscheidungsweg ein. Auch Stiftungen sind häufig Bestandteil der Vermögens- oder Unternehmensnachfolge, etwa zur steuerlichen Optimierung, bei fehlenden Nachfolger:innen oder zur Verfolgung eines gemeinnützigen Engagements. Unsere Rechtsanwält:innen vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei der Auseinandersetzung von Nachlässen und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche.

Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht

  • Rechtliche Beratung in erbrechtlichen Fragen und Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungs- und Übertragungsverträgen sowie Vorsorgeregelungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Auseinandersetzungen von Nachlässen und bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche; Gestaltung und Begleitung von Testamentsvollstreckungen
  • Beratung im Zusammenhang mit erbschaftssteuerlichen Aspekten
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmens- und/oder Vermögensnachfolgeplanungen
  • Gründung und rechtliche Begleitung von Stiftungen in den vielfältigen denkbaren Gestaltungen (gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen, kirchliche Stiftungen sowie Stiftungen der öffentlichen Hand)

Anwält:innen mit Schwerpunkt Erbe, Nachfolge & Stiftungen

Dr. Monika Beckmann-Petey
Rechtsanwältin | Notarin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Matthias Boehme
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Birte Busse
Rechtsanwältin
Mark-Bernhard von Busse
Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Frieder Grashoff
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Philipp Reinhold
Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Heinz August Schmidt
Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Fachanwalt für Arbeitsrecht