Öffentliches Wirtschaftsrecht

Der Staat setzt nicht nur die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln, er nimmt auch selbst aktiv über öffentliche Unternehmen daran teil. Insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur handelt der Staat in der Regel nicht durch Behörden, sondern durch Eigenbetriebe und öffentliche oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen. Dabei gelten für den Staat einerseits die allgemeinen wirtschafts- und gesellschaftsrechtlichen Normen, daneben aber auch (kommunal-) verfassungsrechtliche Vorgaben sowie u.a. im Beschaffungswesen gesetzliche Restriktionen. Staatliche Stellen sind aber auch gefordert bei der Unterstützung privatwirtschaftlicher Initiativen oder beim Ausgleich besonderer Nachteile und unvorhergesehener Härten. Dabei haben sie transparent und diskriminierungsfrei zu handeln und müssen die zweckgerichtete Mittelverwendung überprüfen.

Der Staat – auch ein Wirtschaftspartner

Wir unterstützen die öffentliche Verwaltung bei der Umsetzung komplexer Vorhaben, sei es bei der Rekommunalisierung von Energienetzen oder der Abfallentsorgung, dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen und Grundstücken sowie bei der Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen. Darüber hinaus strukturieren wir nationale und europaweite Vergabeverfahren, wenn öffentliche Stellen Aufträge oder Konzessionen vergeben. Hierzu zählen insbesondere auch Betreiberverträge über öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Hafenanlagen. Gleichermaßen berät LOYFORT Unternehmen, die sich in einem Vergabeverfahren um die Erteilung eines Auftrages bewerben. Für die öffentliche Hand prüfen wir, ob bestimmte Leistungen als Beihilfen nach europäischem und deutschen Recht zulässig sind; Unternehmen wiederum beraten wir bei der Beantragung von Subventionen und im Falle von Rückzahlungsverlangen.

Unsere Leistungen im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts

  • Gründung und Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen
  • Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)
  • Rekommunalisierung zuvor privatisierter Unternehmen
  • Erwerb und Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen und Grundstücken durch die öffentliche Hand
  • Beantragung von Subventionen / Prüfung der Vergabe von Subventionen (Beihilferecht)
  • Vergabe öffentlicher Aufträge auf Seiten der öffentlichen Hand / der Auftragnehmer:innen (Vergaberecht)

Anwält:innen mit Schwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht

Dr. Monika Beckmann-Petey
Rechtsanwältin | Notarin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Jan Büsing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht | Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Birte Busse
Rechtsanwältin
Thorsten John
Rechtsanwalt
Dr. Philipp Reinhold
Rechtsanwalt | Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Jörg Schulz
Rechtsanwalt
Prof. Matthias Stauch
Rechtsanwalt | Staatsrat a. D. | Präsident des Oberverwaltungsgerichts a. D.