Kartellrecht
Grundlage einer freien Marktwirtschaft ist ein funktionierender Wettbewerb. Dies erfordert unternehmerische Freiheit, aber auch die Einhaltung bestimmter Grundbedingungen und Spielregeln. Letzterem hat sich das Kartellrecht verschrieben. Es will marktbeherrschende Stellungen verhindern und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen von Marktteilnehmer:innen unterbinden. Geschützt werden dabei insbesondere Interessen von Verbraucher:innen. Durch funktionierenden Wettbewerb sollen beste Leistungen zu besten Konditionen erreicht werden.
Nicht nur ein Thema für Großkonzerne
Zentrales Instrument der Verhinderung von Marktbeherrschung ist die Fusionskontrolle. Abhängig von gewissen Schwellenwerten sind Zusammenschlüsse von Unternehmen bzw. Transaktionen vor ihrer Durchführung bei den zuständigen Behörden anzumelden und dürfen erst nach deren Freigabe vollzogen werden. Doch Kartellrecht gilt nicht erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße. Das zentrale kartellrechtliche Verbot der wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen gilt für alle Marktteilnehmer:innen. Es umfasst nicht nur Preisabsprachen, sondern unter Umständen auch sonstige Kooperationen von Unternehmen oder den Austausch von Informationen. Da im Falle von Verstößen nicht nur privatrechtliche Schadensersatzansprüche, sondern auch Bußgelder in erheblicher Höhe drohen, ist rechtzeitige Beratung von elementarer Bedeutung. Die Kartellrechtsexpert:innen von LOYFORT beraten und vertreten in sämtlichen Bereichen des deutschen sowie europäischen Kartellrechts.
Unsere Leistungen im Bereich Kartellrecht
- Kartellrechtliche Begleitung von M&A Transaktionen
- Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben bei der Europäischen Kommission sowie beim Bundeskartellamt
- Kartellrechtliche Beratung bei Unternehmenskooperationen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung
- Prüfung und Gestaltung von Vertriebsstrukturen
- Begleitung im Rahmen von Durchsuchungen durch die Kartellbehörden
- Vertretung in kartellrechtlichen Schadensersatz- und Bußgeldverfahren