Immissionsschutzrecht
Das Immissionsschutzrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Regelung und Kontrolle von schädlichen Umwelteinwirkungen befasst, zumeist bezogen auf behördliche Anlagen-Genehmigungsverfahren. Es legt Normen fest, um Menschen, Tiere, Pflanzen und die Umwelt vor nachteiligen Auswirkungen verschiedener Aktivitäten zu schützen, bzw. die Interessen angemessen auszugleichen. Dies umfasst Vorschriften zu Emissionen, Genehmigungsverfahren für Anlagen und Maßnahmen zur Verhinderung von Lärm und Luftverschmutzung.
Vermeidung früher naturschutzfachlicher Fallstricke bei der Projektplanung
Wir helfen unseren Mandant:innen, möglichst frühzeitig auf genehmigungsbehördliche und kommunale Hinweise zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten im Rahmen laufender Genehmigungsverfahren oder noch davor zu reagieren. Dabei sehen wir es stets als unsere Aufgabe an, zwischen den Interessen unserer Mandant:innen und denjenigen der öffentlichen Hand möglichst zu vermitteln, um auf diese Weise eine Verzögerung bei der Realisierung von Projekten, insbesondere die Einschaltung von Gerichten, möglichst zu vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, führen wir für unsere Mandant:innen streitige Verwaltungsverfahren und auch Gerichtsverfahren mit dem Ziel, unseren Mandant:innen die Genehmigungen zu erstreiten, auf deren Erteilung sie einen Anspruch haben.
Unsere Leistungen im Bereich Immissionsschutzrecht
- Prüfung von rechtlichen und tatsächlichen Genehmigungsvoraussetzungen gem. BImSchG und BNatSchG
- Begleitung von Verhandlungen mit Genehmigungsbehörden, insbesondere Naturschutzbehörden
- Abstimmung mit naturschutzfachlichen Fachgutachtern
- Begleitung bundesimmissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren
- Führung von behördlichen Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren
Anwält:innen mit Schwerpunkt Immossionsschutzrecht
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